Beispielrechner zu meinem Reformmodell

Der über den nachstehenden Link erreichbare Beispielrechner fasst die in meinem Papier gemachten Ausführungen zusammen und ermöglicht es Ihnen, individuelle Berechnungen auszuführen.

Beispielrechner

Bereits in meinen grundsätzlichen Ausführungen habe ich die Möglichkeit angesprochen, für die Kosten des Wohnens einen gesonderten Grundfreibetrag vorzusehen. Geht man nämlich davon aus, dass sich der Lebensunterhalt im Ein-Personen-Haushalt teurer gestaltet als im Mehr-Personen-Haushalt, erscheint eine Staffelung der Freibeträge dem Grunde nach angebracht. Ich habe deshalb in dem Beispielrechner nunmehr einen gesonderten Freibetrag für Wohnungskosten vorgesehen und den Grundfreibetrag je Person auf 10.800 € und die Mobilitätsfreibeträge bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf 3.600 € gekürzt. Dies hat zur Folge, dass in meinem Modell die Steuerbelastung im Alleinverdienerhaushalt sinkt bzw. das Bürgergeld höher ausfällt.

Eine solche Vorgehensweise erscheint mir auch mit Blick auf die Diskussion um die Pendlerpauschale sinnvoll. In meiner Stellungnahme zu der Entscheidung des BFH vom 23. Januar 2008 habe ich dargelegt, dass der Mobilitätsfreibetrag den Konflikt Nettoprinzip / Werkstorprinzip auflösen soll. Wenn ein Teil der Wohnungskosten gesondert als zusätzlicher Grundfreibetrag berücksichtigt wird, braucht der Mobilitätsfreibetrag diesen Teil erhöhter Aufwendungen nicht zu berücksichtigen.

In meinem Arbeitspapier habe ich erläutert, dass die derzeitige Regelung zur Anrechnung von Geldvermögen auf die Sozialleistungen durch eine einfache Verzehrregelung ersetzt werden sollte. So wie bei der Rente der steuerfreie Anteil des Kapitalrückflusses lebenslang für den Unterhalt zur Verfügung steht und deshalb gleichmäßig erfasst wird, kann auch das vorhandene Geldvermögen in eine jährliche Verzehrrate entsprechend der verbleibenden Lebenserwartung umgerechnet werden. Es erscheint angemessen, neben den Zinsen nur diesen Teil als für den laufenden Unterhalt einsetzbar anzusehen. (Dies Modell fand auch Anklang bei den Liberalen Senioren - PDF-Datei)

Um die Eingaben für diesen Fall übersichtlich zu halten, ist in dem Beispielrechner lediglich die Angabe des Kapitalvermögens und des Alters vorgesehen. Da bei Ehegatten die Ersparnisse bis zum Lebensende des zuletzt Lebenden reichen sollten, ist bei Ehegatten das Lebensalter des jüngeren maßgeblich. Der Beispielrechner unterstellt sodann für die Erfassung der Kapitaleinkünfte eine Verzinsung von 4 % und für die Berechnung der Verzehrrate eine Lebenserwartung von 85 Jahren. Diese Grenze liegt etwas höher als die aktuell ermittelte Lebenserwartung der Frauen von 82,1 Jahren und führt so zu einer geringen Schonung des Sparkapitals. Dies erscheint schon deshalb gerechtfertigt, weil gerade im Alter besondere Kosten anfallen, die über den laufenden Unterhalt deutlich hinausgehen und der tatsächliche Verzehr dann höher sein wird.

Außergewöhnliche Belastungen, die nicht mit Einkünften in Zusammenhang stehen, und in dem geltenden Sozialleistungsrecht durch besondere Transferleistungen ausgeglichen werden, können auch in meinem Modell - wie im geltenden ESt-Recht - als außergewöhnliche Aufwändungen gelten gemacht werden. Um das Modell übersichtlich zu halten, habe ich hier aber auf eine rechnerische Darstellung verzichtet.

Auf die Darstellung eines Freibetrages für die Zinseinkünfte habe ich ebenfalls verzichtet. Auch die derzeit niedrigen Zinsen möchte ich nicht zum Anlass nehmen, die Programmierung zu ändern; es geht mir hier nur um eine Darstellung des von mir vertretenen Prinzips.

Ich danke meinem Sohn Michael für die Programmierung des Beispielrechners.